Unser DSG-Check, für Sie!

Neues Datenschutzgesetz ab 1. September 2023

Sie wissen nicht, ob Sie auf dem technisch korrekten Stand sind?

Wir helfen Ihnen weiter!

Was ändert sich ab dem 1. September 2023 und wen betrifft es?

Das nDSG betrifft jeden der personenbezogene Daten aus der Schweiz oder dem Ausland verarbeitet. Auch Privatpersonen, die z.B. eine Website betreiben sind betroffen.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz kommen unter Anderem folgende Neuerungen, die Sie beachten müssen:

 

Informationspflicht wird erweitert:

Bei der Beschaffung von Personendaten muss die betroffene Person darüber informiert werden.

Dies kann in der Datenschutzerklärung und dem Cookie-Banner auf der Website ergänzt werden.

 

Bearbeitungsverzeichnis:

Dieses Verzeichnis gilt grundsätzlich für Unternehmen und Organisationen ab 250 Mitarbeitern.

Werden besonders viele schützenswerte Personendaten erhoben, dann sind auch kleinere Unternehmen verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen.

 

Strafbarkeit bei Verstössen:

Die EDÖB kann im Falle einer Pflichtverletzung dem Verantwortlichen privat eine Bussgeldhöhe bis zu CHF 250'000 anordnen. Diese Strafbedingungen treten bei vorsätzlichen Verstössen ein, aber nicht aufgrund der Fahrlässigkeit.

 

Folgenabschätzung:

Durch die Erhebung neuer personenbezogener Daten muss eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorher festgelegt werden. Darin wird festgehalten, welche Daten betroffen sind und wie diese geschützt werden.

 

Verletzung der Datensicherheit:

Im Falle des Datenverlustes bzw. Verletzung der Datensicherheit ist eine schnelle Meldung an die EDÖB zu richten.

 

Privacy-by-Design:

Es müssen frühzeitig technische Massnahmen ergriffen werden, um Daten angemessen zu schützen. Hier setzen wir mit unserem DSG-Check an. Auch der Datenfluss (Cloudnutzung im Ausland) wird von uns überprüft.

 

Privacy-by-Default:

In Ihrem Programm & Website muss standardmässig alles so eingestellt sein, dass nur Personendaten erhoben werden, welche zur Bearbeitung mindestens nötig sind.

 

Überprüfung des DSG:

Anders als bei den bisherigen Datenschutzgesetzen, wird die Kontrolle zur Einhaltung auf Bundesebene nun zentralisiert. Zuständig dafür wird die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sein.

Vertrauen Sie auf unseren DSG-Check, um die Sicherheit Ihrer Daten und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu Ihrem umfangreichen DSG-Check.

David Jutzi, Geschäftsführer

Der DSG-Check

Ihre persönliche Datenschutz-Analyse

  • Wir bieten Ihnen die massgeschneiderte Lösung für den technischen Umgang mit Datenschutzthemen.
  • Unser kurzes, praxisnahes Dokument vermittelt Ihnen klare Anleitungen zur sicheren Nutzung von Tools für Kommunikation, Bearbeitung und Speicherung von Arbeitsprozessen.
  • Wir überprüfen, ob Ihre Daten sicher geschützt sind und stellen sicher, dass diese DSG-konform gespeichert werden. 

 

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Analyse erarbeiten!

Diese Kunden vertrauen bereits auf unsere Sicherheitskonzepte

Mit unserem IT-Security-Check vorbereitet für das neue DSG!

Mit dem IT-Security-Check können wir die technische Konformität Ihres Unternehmens zum DSG prüfen. Es hat sich gezeigt, dass eine solide IT-Struktur bereits einen bedeutenden Schritt zur Erfüllung der DSG-Anforderungen darstellt.

 

Inhalte, die wir in unserem DSG-Check prüfen, finden Sie hier:

Beim Datenschutzgesetz (DSG) spielen rechtliche Aspekte auch eine Rolle. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, diese Aspekte korrekt und umfassend zu berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass Sie nicht nur technisch, sondern auch rechtlich optimal abgesichert sind, können wir Ihnen aus unserem Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwälten eine geeignete juristische Unterstützung empfehlen.

Mit unseren Partnern gestärkt für das neue DSG!

Die richtige Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung von Daten

Durch unsere Partnerschaft mit Ontrack stellen wir für jeden vernichteten Datenträger ein entsprechendes Löschzertifikat aus. Dieses Zertifikat garantiert nicht nur intern, sondern auch gegenüber Dritten, dass Daten und Datenträger ordnungsgemäss vernichtet wurden.

Kosten zur Vernichtung von Datenträgern inklusive Löschzertifikat:
29 CHF pro Datenträger plus 15 Minuten Arbeitszeit. Exkl. Aussbau des Datenträgers.
Ab 10 Stück machen wir Ihnen gerne ein Angebot.

 

 

MOUNT10 ist unser Partner, der uns mit Datensicherungslösungen aus ihren Datenzentren in den Schweizer Alpen unterstützt. Durch unsere Zusammenarbeit mit MOUNT10 können wir unseren Kunden erstklassige Cloud-Speicherlösungen bieten, die sowohl physische Sicherheit als auch schweizerischen Datenschutz gewährleisten.

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